Kein Vielfahrer-Bonus bei Verkehrsverstößen
- von Maic Fasold
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- 14 Mai, 2018
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OLG Bamberg Beschl. v. 22.7.2016 – 3 Ss OWi 804/16 NJOZ 2017, 1403
Bei der Bewertung, ob ein Verkehrsteilnehmer beharrlich gegen Verkehrsregeln verstößt, profitieren Vielfahrer nicht von ihrer größeren Fahrleistung. Gegen einen Autofahrer, der berufsbedingt regelmäßig weite Strecken zurücklegt, wurde wegen Überschreiten der zulässigen Höchstgeschwindigkeit um 29 km/h zu einer Geldbuße von 160 Euro verurteilt. Es war bereits knapp ein Jahr zuvor wegen einer Geschwindigkeitsübertretung zu einer Geldbuße gegen ihn festgesetzt worden.
Von dem im Bußgeldbescheid neben einer Geldbuße von 80 Euro nach Maßgabe des § 25 II a 1 StVG angeordneten Fahrverbot von einem Monat wegen beharrlicher Verletzung der Pflichten eines Kraftfahrzeugführers hat das Amtsgericht in erster Instanz jedoch abgesehen. Es sah dies unter anderem darin begründet, dass der Fahrer aufgrund seiner Tätigkeit auf Baustellen sehr viel unterwegs sein. Deshalb falle in seinem Fall die bereits begangene Geschwindigkeitsübertretung nicht so stark ins Gewicht.
Dies rügte die Staatsanwaltschaft vor dem Oberlandesgericht Bamberg. Dieses widersprach in zweiter Instanz dem Amtsgericht und beschloss, dass die Teilnahme am Straßenverkehr als Vielfahrer grundsätzlich kein Abweichen von der gesetzlich vorgesehenen Regelahndung rechtfertige.









